Das im November in Kraft getretene Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der Europäischen Union ist seit dem 17.02.2024 in vollem Umfang anwendbar. Die nationale Umsetzung des Gesetzes gilt seit 14.05.2024. Damit werden die Regelungen im europäischen Online-Markt einheitlich gestaltet. Ziele sind mehr Sicherheit und verantwortungsvolleres Handeln durch einen besseren Schutz der Nutzerrechte und der Entfernung illegaler Inhalte. Irreführende Praktiken werden verboten. In den Geltungsbereich fallen Online-Vermittler unabhängig von ihrer Ansässigkeit.  Ab 45 Millionen Nutzern unterliegen die Plattformen und Anbieter strengeren Anforderungen und Risikoanalysen. Damit wurde neben der bisherigen Ahndung von Straftaten und der Verfolgung von rechtswidrigen Inhalten eine weitere Vorgehensweise mit Maßnahmen bei Verstößen gegen die DSA ermöglicht.