Das Landgericht Tübingen fällte erstmals ein Urteil zu einer Cyber-Versicherung. Hintergrund war ein Schaden in Höhe von 3.771.767,12 Euro. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden auszugleichen und begründete dies mit Pflichtverletzungen des Unternehmens. Dieses soll die vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht erfüllt haben und auch die Sicherheitsmaßnahmen sollen zu gering gewesen sein. Das Gericht stellte jedoch fest, dass auch bei höheren Sicherheitsvorkehrungen kein geringerer Schaden eingetreten wäre und die Risikofrage durch die Sicherheitsmaßnahmen nicht tangiert war. Es sprach dem Versicherungsnehmer einen Anspruch von 2.858.923,54 Euro zu.