Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine Erhöhung der Gebühren laut Handelsregistergebührenverordnung. Dieses beinhaltet die Eintragungen des Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister. Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten der Registergerichte, ist eine Anpassung der seit 2011 gleich gebliebenen Gebührensätze notwendig. Im Referentenentwurf vom 22.07.2024 ist eine Erhöhung der Gebühren um 50 % vorgesehen. Lände und Verbände haben den Entwurf zur Stellungnahme erhalten. Dafür haben Sie bis 30.08.2024 Zeit. Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMJ einsehbar (siehe Link Referentenentwurf).