Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.06.2025 den neuen Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8) veröffentlicht. Die Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht muss spätestens bis zum 31.12.2025 erfolgen. Kernpunkte sind die Meldepflichten von Krypto-Assets und die Einführung eines Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes (KStTG).
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollen zu Meldungen von Transaktionen an die Finanzverwaltung verpflichtet werden. Außerdem sollen bereits anwendbare Meldepflichten auf digitales – elektronisches Geld und digitales Zentralbankgeld ausgeweitet werden. Weiterer Inhalt des Gesetzes ist ein automatischer Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten.