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WIRTSCHAFT

Katastrophenerlasse erweitert

Stand: 29.08.2024
Die letzten Unwetter, Starkregen- und Hochwasserereignisse im Mai und Juni 2024 haben in Teilen des Bundesgebietes zu erheblichen Schäden geführt. Für die betroffenen Gebiete in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Rheinland-Pfalz gilt bis 31.12.2024 ein Katastrophenerlass. Wichtiger Punkt ist die Möglichkeit zur zinslosen Stundung sowie auf Antrag Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen für im Zeitraum vom 30.10.2024 bis 31.01.2025 fällige Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie Solidaritätszuschlag. Auch für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit einer begünstigten Arbeitslohnspende oder sofern sie selbst geschädigt sind, diese mit steuerfreien Leistungen zu unterstützen oder Wohnraum zu überlassen. Neu hinzugefügt wurde nun, dass von einer Vorsteuerkorrektur gem. § 15a UStG abgesehen werden soll, wenn bisher umsatzsteuerpflichtige vermietete Gebäude unentgeltlich an Helfer oder Opfer des Hochwassers überlassen werden. Dies gilt bis zum 31.12.2024.
 

Handelsregister und Gebühren

Stand: 01.08.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine Erhöhung der Gebühren laut Handelsregistergebührenverordnung. Dieses beinhaltet die Eintragungen des Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister. Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten der Registergerichte, ist eine Anpassung der seit 2011 gleich gebliebenen Gebührensätze notwendig. Im Referentenentwurf vom 22.07.2024 ist eine Erhöhung der Gebühren um 50 % vorgesehen. Lände und Verbände haben den Entwurf zur Stellungnahme erhalten. Dafür haben Sie bis 30.08.2024 Zeit. Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMJ einsehbar (siehe Link Referentenentwurf).


 

Grundsteuer und niedrigere Werte

Stand: 22.07.2024
Wegen ernsthafter Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich der Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz die Vollziehung von zwei Grundsteuerwertbescheiden ausgesetzt. Fraglich ist insbesondere die Art und Weise, wie Bodenrichtwerte ermittelt werden. Außerdem bestehen Bedenken dergestalt, ob der Gleichheitsgrundsatz verletzt sein könnte. In beiden Streitfällen ging es jeweils um eine Grundsteuerwertfeststellung im Bundesmodell für ein Einfamilienhaus mit zwei unterschiedlichen Ausgangssituationen. Laut FG Rheinland-Pfalz betreffe der Rechtschutz explizit zwei Einzelfälle. Problematisch gesehen werden etwaige Wertverschiebungen und die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Der Bundesfinanzhof (BFH) teilt indes die Zweifel und hat am 27.05.2024 mit zwei Beschlüssen die Vollziehung ausgesetzt (Az. II B 78/23 und II B 79/23).

RECHT

Zustellung von Bescheiden

Stand: 29.08.2024
Die 3-Tages-Fiktion besagt, dass ein Bescheid innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe zur Post im Inland als bekannt gegeben gilt. Dies ist wichtig für den Beginn der Einspruchsfrist. Das Finanzamt hat im Zweifel den Zugang und den Zeitpunkt nachzuweisen. Liegt ein späterer Zugang vor, muss dies jedoch vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden. Aktuell wurde das Postrechtsmodernisierungsgesetz angepasst. Um große Preiserhöhungen zu vermeiden, verschiebt sich eine verpflichtende Zustellung für Standardbriefsendungen. Danach müssen 95 % der Briefe erst am 3. Werktag und 99 % erst am 4. Werktag zugestellt werden. Bisher galt für 80 % der Briefsendungen eine verpflichtende Zustellung bereits am folgenden Werktag und für 95 % am zweiten Werktag. Aufgrund der Verschiebung verlängert sich auch die Bekanntgabefiktion ab 01.01.2025 auf vier Tage. Dies gilt auch für elektronisch übermittelte Verwaltungsakte als auch elektronische Verwaltungsakte zum Datenabruf.
 

Cyber-Angriffe und Versicherung

Stand: 01.08.2024

Das Landgericht Tübingen fällte erstmals ein Urteil zu einer Cyber-Versicherung. Hintergrund war ein Schaden in Höhe von 3.771.767,12 Euro. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden auszugleichen und begründete dies mit Pflichtverletzungen des Unternehmens. Dieses soll die vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht erfüllt haben und auch die Sicherheitsmaßnahmen sollen zu gering gewesen sein. Das Gericht stellte jedoch fest, dass auch bei höheren Sicherheitsvorkehrungen kein geringerer Schaden eingetreten wäre und die Risikofrage durch die Sicherheitsmaßnahmen nicht tangiert war. Es sprach dem Versicherungsnehmer einen Anspruch von 2.858.923,54 Euro zu.


 

Datenschutz und private Nachrichten

Stand: 22.07.2024

Die Einsicht in die private Korrespondenz eines Arbeitnehmers ist dem Arbeitgeber nicht gestattet und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers dar. Deshalb unterliegt die Auswertung dieser Nachrichten auch dem Verwertungsverbot, wenn es um das Aufdecken einer Straftat geht und eine Kündigung begründen soll. Dies gilt auch, wenn die Privatnutzung des PCs untersagt ist.

Dies hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen mit Urteil vom 07.11.2023 festgestellt. Im vorliegenden Streitfall war aus dem privaten „WhatsApp-Web“-Chat-Verlauf einer Beschäftigten der Diebstahl von Bargeld aus der Geldbörse einer Kollegin ersichtlich. Der Arbeitnehmer durfte die so erlangten Informationen nicht verwerten. Allerdings hatte die Diebin ihre Tat in einem Telefonat mit einer anderen Beschäftigten eingeräumt. Aufgrund der Zeugenaussage lag dennoch ein wichtiger Kündigungsgrund vor und das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die fristlose Kündigung wirksam ist.


LOBBY

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe - Anhörung

Stand: 13.12.2023
Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

 

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe

Stand: 14.06.2023

Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

 

Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen – Neuregelung des § 4 StBerG

Stand: 12.09.2022
Anhörung zum Diskussionsentwurf Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

 

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland BBH wendet sich an EU-Kommission

Stand: 22.03.2021
Das gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren auch wegen Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater geht in die Endrunde. Bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung soll es noch keine Einigung geben. Der BBH hat mit Schreiben an die Präsidentin Fr. Dr. Ursula von der Leyen dazu Stellung genommen.

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