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Kassen und Mitteilungspflicht

Kassen und Mitteilungspflicht

Die Schonfrist für die Mitteilungspflicht für TSE-Kassen läuft zum 31.12.2024 aus. Hintergrund war die noch nicht vorhandene Möglichkeit zur Übermittlung an die Finanzverwaltung. Ab 01.01.2025 müssen nun alle TSE-Kassen sowie EU-Taxameter und Wegstreckenzähler über das Programm „Mein-ELSTER“ gemeldet werden. Die Mitteilung muss dabei grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Anschaffung übermittelt werden. Wurde oder wird die Kasse allerdings vor dem 01.07.2025 angeschafft, muss die Mitteilung bis spätestens 31.07.2025 vorgenommen werden. Ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene Kassen, sind ebenfalls innerhalb der Monatsfrist an das Finanzamt zu melden. Unerheblich für die Meldepflicht ist, ob es sich um angeschaffte, gemietet oder geleaste Geräte handelt. Nähere Informationen finden Sie im BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 (IV D 2 – S 0316-a/19/10011 :009).

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