Beitragsordnung
§ 1 Beitragspflicht
Satzungsgemäß sind die Mitglieder des b.b.h. Bundesverbandes selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.
§ 2 Beginn und Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der den Beitritt zum b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter folgt. Die Beitragspflicht besteht in vollem Umfang bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Mitgliedschaft endet.
§ 3 Höhe des Mitgliedbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 8,00 Euro, der Jahresbeitrag beträgt somit 96,00 Euro.
§ 4 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag ist satzungsgemäß jährlich am 10. Januar zur Zahlung fällig.