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Mein Steuertipp

Wann verfällt Urlaub?

Stand: 01.11.2026

Der gesetzliche Urlaub muss grundsätzlich bis zum 31. Dezember genommen werden. Eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG nur bei dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründen möglich. Dazu zählen etwa Arbeitsunfähigkeit, die Erkrankung …

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*Buchen lfd. Geschäftsvorfälle

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