Wie das Bundesamt für Justiz auf seiner Homepage mitgeteilt hat, wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen die Unternehmen mit einer gesetzlichen Frist zur Offenlegung bis 31.12.2024 (Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.23) kein Ordnungsgeldverfahren vor dem 1. April 2025 eingeleitet. Dies soll aufgrund der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie den Belangen der Beteiligten gerecht werden.
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Offenlegung von Jahresabschlüssen und Ordnungsgeld
Stand: 01.01.2025
Prüfungspflichten bei bestimmten Gewerbetreibenden
Stand: 02.12.2024
Zu den Berufspflichten bestimmter Gewerbetreibender gehört auch die Prüfungspflicht für Finanzanlagevermittler und Honorarfinanzanlageberater gem. §§ 34f und 34 h GewO. Sie müssen jedes Jahr Prüfungsberichte oder eine Negativerklärung abgeben. Ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater muss prüfen und bescheinigen, dass ihre Beratungs- und Vermittlungsleistungen nach den Vorgaben der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) erfolgt sind. Wurden solche Leistungen nicht erbracht, bedarf es einer Negativbescheinigung. Die Einreichung muss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres erfolgen. Für das Berichtsjahr 2023 endet die Frist zur Abgabe von Prüfungsberichten oder Negativerklärungen folglich am 31.12.2024.
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen
Stand: 04.11.2024
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt.
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören u.a.:
Recht
Geschäftsführer und Sozialversicherung
Stand: 01.01.2025
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht selbständig i.S. des Sozialversicherungsrechts, wenn er zu 50 % an der GmbH beteiligt ist und es ihm am Einfluss auf alle wesentlichen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung fehlt. Dies entschied das Sozialgericht Neubrandenburg am 10.09.2024 Az. S 7 BA 7/23. Im so gelagerten Fall erkannte das Gericht eine abhängige Beschäftigung, da die vertragliche Ausgestaltung der einer abhängigen Beschäftigung entspräche.
Das Gericht berief sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Danach könne der Gesellschafter lediglich Entscheidungen verhindern, nicht aber beeinflussen. Es bestehe zwar gleichfalls für die Beteiligten die Möglichkeit einer Vertragsanpassung. Diese entfaltet jedoch keine Rückwirkung.
4 Tage für Postzustellung
Stand: 02.12.2024
Die 3-Tages-Fiktion besagt, dass ein Bescheid innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe zur Post im Inland als bekannt gegeben gilt. Dies ist z.B. wichtig für den Beginn der Einspruchsfrist. Das Finanzamt hat im Zweifel den Zugang und den Zeitpunkt nachzuweisen. Liegt ein späterer Zugang vor, muss dies jedoch vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden.
Nun wurde das Postrechtsmodernisierungsgesetz angepasst. Um große Preiserhöhungen zu vermeiden, verschiebt sich eine verpflichtende Zustellung für Standardbriefsendungen. Danach müssen 95 % der Briefe erst am 3. Werktag und 99 % erst am 4. Werktag zugestellt werden. Bisher galt für 80 % der Briefsendungen eine verpflichtende Zustellung bereits am folgenden Werktag und für 95 % am zweiten Werktag.
Aufgrund der Verschiebung verlängert sich auch die Bekanntgabefiktion ab 01.01.2025 auf vier Tage. Dies gilt auch für elektronisch übermittelte Verwaltungsakte als auch elektronische Verwaltungsakte zum Datenabruf.
Geschlechterdiskriminierung
Stand: 04.11.2024
Diskriminiert fühlte sich eine Person mit nicht binärer Geschlechtsidentität durch die DB Vertrieb GmbH. Beim Ticketkauf war es notwendig eine Anrede als „Mann“ oder „Frau“ auszuwählen, was in Folge auch zu der Weiteren – nicht auf die non-binäre Person zutreffende - Bezeichnung als „Mann“ oder „Frau“ auf den Fahrkarten oder in sonstigen gespeicherten Daten führte. Ein anderer, zutreffender Vertragsabschluss war nicht möglich.
Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die DB Vertrieb GmbH zu einer Schadensersatzzahlung von 1.000 Euro verurteilte, legte die verklagte DB Vertrieb GmbH Nichtzulassungsbeschwerde ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch das vorinstanzliche Urteil und wies die Beschwerde zurück (BGH v. 27.08.2024 Az. X ZR 71/22).
Lobby
Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe - Anhörung
Stand: 13.12.2023
Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.
Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
Stand: 14.06.2023
Stellungnahme: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.
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