Erbschaft- und Schenkungsteuer: Rekordwert 2025
Stand: 07.09.2026
Die deutschen Finanzverwaltungen haben 2025 Erbschaft- und Schenkungsteuer von insgesamt 21,4 Milliarden Euro festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Betrag um 60,8 Prozent und erreichte einen neuen Höchstwert. Besonders stark wuchs die Steuer bei Vermögensübertragungen ab 20 Millionen Euro: Dort lag der Zuwachs bei 146,8 Prozent.
Die Erbschaftsteuer nahm um 57,1 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro zu. Die Schenkungsteuer stieg um 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro. Seit 2019 ist sie jedes Jahr gewachsen und hat sich gegenüber 2023 mit damals 4,1 Milliarden Euro nahezu verdoppelt.
Durch Erbschaften und Schenkungen wurden Vermögenswerte von 141,1 Milliarden Euro übertragen, 23,1 Prozent mehr als 2024. Nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb lag das steuerlich berücksichtigte Vermögen bei 150,5 Milliarden Euro. Das war ein Plus von 32,9 Prozent.
Das steuerlich berücksichtigte Vermögen aus Erbschaften und Vermächtnissen stieg um 36,2 Prozent auf 87,3 Milliarden Euro. Bei Schenkungen nahm es um 28,7 Prozent auf 63,2 Milliarden Euro zu. Besonders stark wuchsen die übertragenen Anteile an Kapitalgesellschaften.
Zusätzlich erließen die Finanzverwaltungen 2025 im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon entfielen 3,4 Milliarden Euro auf Schenkungen und 0,3 Milliarden Euro auf Erbschaften.
FAQ zur Frühstartrente
Stand: 31.08.2026
Die geplante Frühstartrente soll Kindern ab dem 6. Lebensjahr den Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Der Staat will bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen.
Eltern können für Kinder ab sechs Jahren bei einem Anbieter ihrer Wahl einen kapitalgedeckten, privatwirtschaftlich organisierten Vertrag abschließen. Zusätzliche Beiträge sind bis zu 6.840 Euro jährlich möglich. Nach dem 18. Geburtstag kann das Depot bis zum Renteneintritt weiter bespart oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Wird zunächst kein persönliches Depot eröffnet, sollen die Beiträge jahrgangsbezogen kollektiv angelegt und später auf einen persönlichen Vertrag übertragen werden können.
Anspruchsberechtigt sollen Kinder und Jugendliche ab dem Geburtsjahrgang 2020 mit erstem Wohnsitz im Inland sein. Das Bundesministerium der Finanzen legte am 22. Juli 2026 einen Referentenentwurf vor. Geplant ist eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. Januar 2026, zunächst für den Jahrgang 2020. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden.
Leerstehende Gewerbeimmobilien
Stand: 20.07.2026
Wer ungenutzte Gewerbeimmobilien (z. B. Büros, Arztpraxen oder Läden) in Wohnraum umbaut, kann seit dem 1. Juli 2026 von einem neuen staatlichen Förderprogramm profitieren. Die wichtigsten Eckpunkte für Ihr Bauvorhaben im Überblick:
Man erhält einen direkten Zuschuss von 30 % der Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro pro geschaffener Wohneinheit. Die reinen Kosten für die energetische Sanierung zählen hier nicht mit hinein. Alle privaten und gewerblichen Investoren, Unternehmen sowie Selbstnutzer, die mindestens eine neue Wohnung durch den Umbau schaffen, werden gefördert. Für Unternehmen gilt ein Förderdeckel von insgesamt 300.000 Euro.
Arbeiten an der Baukonstruktion, Grundrissänderungen, der gesamte Innenausbau und sogar die Umgestaltung bzw. Entsiegelung der Außenanlagen für die Wohnnutzung werden gefördert. Der Umbau muss das Gebäude mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85 EE“ (Erneuerbare Energien) bringen. Für Denkmäler reicht das Niveau „EH Denkmal EE“.
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens (also vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen) über die KfW gestellt werden. Reine Planungs- und Beratungsleistungen vorab sind erlaubt. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich.