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Buchhaltungsbüro gründen

Bei Gründung eines Buchhaltungsbüros erhalten Sie als Mitglied die bestmögliche Unterstützung, auch in berufsrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen und juristischen Fragen. Selbstverständlich ist eine Mitgliedschaft bereits vor Gründung eines Buchhaltungsbüros möglich.

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Einzelperson Gesellschaft

Häufige Fragen zur Selbstständigkeit

Werden Sie b.b.h. Mitglied, dann können wir Sie bei der Gründung unterstützen. Wir helfen Ihnen in berufsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Fragen, so zum Beispiel bei der Prüfung Ihrer Werbematerialien oder Ihrer Website. Mit über 20 Rahmenpartnern konnten wir günstige Konditionen und Rabatte vereinbaren, zum Beispiel auch für Buchhaltungs- und Lohn-Software.

Existenzgründer unterstützen wir mit einem Muster-Businessplan sowie mit der Beihilfe bei fachkundiger Stellungnahme für das Arbeitsamt.

Im internen Bereich des Mitgliederportals finden Sie das b.b.h. Diskussionsforum. Mitglieder können sich hier über die Bereiche Steuern und Recht, Berufsrecht sowie EDV austauschen sowie in der b.b.h. Börse Angebote und Suchen einstellen. Außerdem finden Sie Musterverträge, Arbeitshilfen, das b.b.h. Handbuch, Unterlagen zum Berufsrecht sowie Marketinghilfen und die Infobriefe zum Nachlesen.

Das jährlich erscheinende b.b.h. Handbuch beinhaltet eine Gebührentabelle, die bei Honorarverhandlungen mit Mandanten herangezogen werden kann.

Ein selbständiger Buchhalter oder Bilanzbuchhalter muss keine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung abschließen. Der b.b.h. Bundesverband empfiehlt eine Versicherung, auch aus Gründen des Verbraucherschutzes.

Nach der DSGVO müssen Buchhaltungsbüros ihrer Informationspflicht nachkommen und über die Datenerhebung informieren. Im Mitgliederportal stellt der b.b.h. Bundesverband entsprechende Musterverträge und Formulare zur Verfügung.

Der b.b.h. Mitgliedsbeitrag beträgt 8 Euro im Monat, also 96 Euro im Jahr, und wird einmal jährlich zur Zahlung fällig. Bei Betritt in den Verband während des Jahres verringert sich der Mitgliedsbeitrag anteilig.

Sie können die Mitgliedschaft jederzeit beenden durch schriftliche Kündigung per Einschreiben.

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