Die gesetzliche Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026. Eine automatische Fristverlängerung gibt es nur bei Einreichung über einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, diese endet dann am 01.03.2027, da der 28.02.2027 ein Sonntag ist.
Für selbst erstellte Erklärungen gilt die gesetzliche Frist. Wer zu spät abgibt, muss mit Verspätungszuschlägen, Steuerschätzung, Zwangsgeld und möglichen strafrechtlichen Folgen rechnen. Eine Fristverlängerung kann auf Antrag gewährt werden.