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Bauleistungen und neues Verfahren

Bauleistungen und neues Verfahren

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weist in einer Pressemitteilung vom 01.08.2025 darauf hin, dass ab dem 06.08.2025 eine sofortige Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr möglich ist und begründet dies mit derEinführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FSB).

Mit dem KONSENS-Verfahren wird auf eine maschinelle Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen umgestellt. Dies berücksichtigt eine automatische sogenannte Vordatierungsfrist von regelmäßig drei Kalendertagen. Endet diese Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, wird der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsdatum der Bescheinigung festgelegt. Der Versand der Bescheinigung erfolgt in der Regel zentral per Post.

Die direkte Aushändigung einer Freistellungsbescheinigung bei persönlicher Vorsprache ist somit ab dem 06.08.2025 nicht mehr möglich.

Im Hinblick auf einzuhaltende Fristen sollten Unternehmer daher auf eine frühere und rechtzeitige Antragstellung achten.

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