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Direktverbrauch und Umsatzsteuer

Direktverbrauch und Umsatzsteuer

In seinem Schreiben vom 17.12.2025 regelt das Bundesfinanzministerium (BMF) die umsatzsteuerliche Behandlung des Direktverbrauchs und hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.

Der Hintergrund liegt darin, dass der bundesdurchschnittliche Arbeitspreis für Wärme vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht mehr bereitgestellt wird. Bisher konnte der Marktpreis anhand des bundesweit einheitlichen durchschnittlichen Fernwärmepreises des Vorjahres geschätzt werden. Diese Methode war im Umsatzsteueranwendungserlass festgelegt. Eine Schätzung ist somit nicht mehr möglich.

Damit Unternehmern die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für unentgeltlich abgegebene Wärme erleichtert wird, wird nun ausdrücklich festgelegt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Bemessungsgrundlage auch ohne Fernwärmeanschluss mit einem fiktiven Verkaufserlös von 0,03 Euro/kWh angesetzt wird. Dies soll den Wegfall der offiziellen bundesweiten Durchschnittspreise kompensieren.

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