Company Logo

E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe

E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe

Die Finanzverwaltung ist im Rahmen von Außenprüfungen grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche EMails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.04.2025 hervor. Im Streitfall ging es um die Vorlage von E-Mails sowie einem Gesamtjournal im Rahmen einer Außenprüfung. Die Richter entschieden, dass auch EMails Handels- und Geschäftsbriefe i.S.v. § 147 Abs. 1 Nr. 2 uNr. 3 AO sein können, jedoch nicht solche EMails, die privater Natur sind oder die firmeninterne Kommunikation betreffen. Ebenso unterfallen digitale Unterlagen über Konzernverrechnungspreise dem Anwendungsbereich gem. § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. Mangels einer Rechtsgrundlage kann die Finanzverwaltung allerdings kein sog. Gesamtjournal verlangen, das einerseits erst noch erstellt werden müsste und andererseits auch Informationen zu solchen EMails enthält, die keinen steuerlichen Bezug haben. (Az. XI R 15/23).

Drucken Mail Whatsapp Facebook

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern