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E-Sport begünstigt ab 2026

E-Sport begünstigt ab 2026

Im Gesetzentwurf des Steueränderungsgesetztes (StÄndG) 2025 wird nun auch die steuerliche Komponente des E-Sports ins Visier genommen. Ab 2026 soll E-Sport unter bestimmten Bedingungen als neuer gemeinnütziger Zweck begünstigt werden. Daneben wird im Gesetzestext klargestellt, dass auch Schach als Sport gilt.

Unter E-Sport („elektronischer Sport“) versteht der Gesetzgeber einen sportlichen, digitalen Wettkampf, bei dem Menschen mit Hilfe physischer Kontrollelemente (Controller, Tastatur, etc.) Videospiele am Computer oder einer Spielkonsole gegeneinander spielen. Die Definition desSpielfelds, der zu betrachtenden Regeln und des Ergebnisses erfolgen durch eine Software. Der Spielerfolg muss von den motorischen Fähigkeiten der spielenden Personen maßgeblich abhängen. Ausgeschlossen sind also reine „zufallsbasierte“ Gewinnspiele. Auch die Zusammenarbeit in einem Team sowie die Reaktionsfähigkeit stellen maßgebliche Faktoren für den Erfolg dar.

Die steuerliche Begünstigung erfolgt nur, wenn die Jugendschutzgesetzgebung eingehalten wird, d.h. Spiele ohne USK-Alterskennzeichnung sind unzulässig. Gleiches gilt für sog. „Killerspiele“ mit viel Gewalt sowie menschenverachtende Spiele. Online-Glücksspiele sind ebenfalls ausgeschlossen. Man darf sich auch nicht durch Geldzahlungen wettbewerbsrelevante Vorteile verschaffen können.

Nicht zuletzt sind die begünstigten Körperschaften angehalten, sich auch der Suchtprävention zu widmen und einen gesunden Umgang mit dem Medium zu vermitteln.

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