Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt 2026 voraussichtlich bei 53,1 Prozent. Der rechnerische Steuerzahlergedenktag fällt auf den 13. Juli 2026 um 23:21 Uhr. Bis dahin werden die Einkünfte vollständig für Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen zugerechnet. Gegenüber dem Vorjahr steigt die Quote um rund 0,2 Prozentpunkte.
Als Gründe nennt der Verband unter anderem den um 0,4 Prozentpunkte höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit 60 Euro je Tonne kalkulierte CO2-Abgabe sowie gestiegene Stromumlagen. Für alleinlebende Arbeitnehmer beträgt die durchschnittliche Belastung 54,0 Prozent; ihr Steuerzahlergedenktag liegt am 17. Juli 2026.