Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen. Er soll die Aufzeichnungen an Kassen weiterentwickeln, Steuerhinterziehung bekämpfen und die Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Dokumentationen vorantreiben.
Der Entwurf ist Teil des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Neben der bereits vorgesehenen Pflicht zu Registrierkassen enthält der Plan weitere Maßnahmen, die nun gesetzlich umgesetzt werden sollen.
Eine zentrale Änderung betrifft offene Ladenkassen. In Deutschland gibt es nach Angaben zum Gesetzentwurf noch rund 115.000 solcher Kassen. Bei ihnen werden Umsätze teilweise nur handschriftlich oder nicht vollständig erfasst. Das verursacht zusätzlichen Aufwand und erhöht nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko manipulierbarer Aufzeichnungen.
Deshalb sollen Betriebe mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 100.000 Euro offene Ladenkassen ab dem Jahr 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzen. Maßgeblich ist dabei der Gesamtumsatz des Betriebs, nicht allein der Barumsatz.
Von der geplanten Kassenpflicht sollen unter anderem Steuerpflichtige ausgenommen werden, deren jährliche Barumsätze weniger als 12.000 Euro betragen. Außerdem soll das Bundesfinanzministerium die Möglichkeit erhalten, per Rechtsverordnung weitere Ausnahmen festzulegen. Als mögliche Anwendungsfälle nennt der Gesetzentwurf Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern, die Direktvermarktung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Wochen- und Jahrmärkte.
Eine weitere geplante Änderung betrifft die Belegausgabe. Ab 2028 soll die bisherige Ausgabe von Papierbelegen durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden.
Der Regierungsentwurf ist auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abrufbar. Ob und in welcher Form die geplanten Regelungen in Kraft treten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.