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Elektronische Kassen ab 2028

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Weiterentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Dokumentationen beschlossen. Der Entwurf ist Teil des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität.

Ab 2028 sollen Betriebe mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 100.000 Euro offene Ladenkassen durch elektronische Kassensysteme ersetzen. In Deutschland gibt es nach den Angaben zum Entwurf noch etwa 115.000 offene Ladenkassen. Für Steuerpflichtige mit jährlichen Barumsätzen von weniger als 12.000 Euro ist eine Ausnahme vorgesehen. Weitere Ausnahmen könnte das Bundesfinanzministerium per Rechtsverordnung festlegen, etwa für Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern, landwirtschaftliche Direktvermarktung sowie Wochen- und Jahrmärkte.

Ebenfalls ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbelegen durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden. Der Entwurf muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

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