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Fristverlängerung für Corona Schlussabrechnung

Fristverlängerung für Corona Schlussabrechnung

In Absprache mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten haben sich Bund und Länder auf eine letzte Fristverlängerung bis zum 30. September 2024 für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit soll den prüfenden Dritten mehr Zeit für die Bearbeitung eingeräumt werden.

Außerdem soll das Prüfverfahren schneller und einfacher werden. Unter anderem sollen standardisierter Katalogabfragen wegfallen. Die prüfenden Dritten bekommen zudem für die Beantwortung von Nachfragen und Anforderung von Belegen mindestens 21 Tage Zeit.

 Die Vertreter der vier Berufsorganisationen begrüßten diese Maßnahmen, die kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie deren Prüfern zugutekommen werden. Zum Beschlusszeitpunkt fehlten immerhin noch um die 400.000 Schlussabrechnungen.

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