Bekommen Beschäftigte einen Firmenwagen gestellt, bleibt der Arbeitgeber trotzdem der Fahrzeughalter. Dies ist verbunden mit verschiedenen Pflichten. Unter anderem muss er sich vergewissern, dass die Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Laut § 21 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)kann sich ein Halter strafbar machen, wenn er fahrlässig zulässt, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis fährt. Wie oft ein Arbeitgeber dies jedoch kontrollieren muss, ist nicht eindeutig geregelt, insbesondere bei dauerhaft überlassenen Fahrzeugen. Deshalb plant die Bundesregierung eine Gesetzesänderung, auf dessen Grundlage eine einmalige Führerscheinkontrolle genügen soll, solange kein konkreter Anlass für eine erneute Prüfung besteht. Bis dahin sollten Arbeitgeber weiterhin regelmäßige Kontrollen durchführen, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden.
Führerschein prüfen
