Geschenke an Geschäftsfreunde sind vom Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ausgenommen, wenn sie 50 Euro pro beschenkte Person und Jahr nicht übersteigen (35 Euro bis 2023). Dabei sind die Kosten für die Kennzeichnung als Werbung mit zu berücksichtigen, jedoch nicht die Kosten für Verpackung und Versand. Die Umsatzsteuer hat nur Einfluss auf die Wertgrenze, wenn die Vorsteuer nicht abziehbar ist. Der Vorsteuerausschluss aufgrund der bereits feststehenden Verwendung als Geschenk beim Erwerb fällt jedoch nicht darunter (§ 15 Abs. 1a UStG). Wichtig ist zudem, dass die Aufzeichnungspflichten gewahrt werden und die Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben dokumentiert werden. Eine Ausnahme vom Abzugsverbot gilt unabhängig vom Betrag für Geschenke, die beim Empfänger nur betrieblich genutzt werden können.
Geschenke an Geschäftsfreunde
