Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist auf seiner Homepage darauf hin, dass es die beabsichtigte Veröffentlichung des BMF-Schreibens „Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024“ vom 17. April 2025 zurückgezogen hat und dass in Kürze hierzu ein überarbeitetes BMF-Schreiben ergehen wird. Bis zum Ergehen eines neuen BMF-Schreibens gelten die Grundsätze der BMF-Schreiben vom 4. April 2023, BStBl I S. 733 und vom 29. September 2023, BStBl I S. 1702 unverändert fort.
Hackschnitzel und Umsatzsteuer
