Ab 01.01.2025 läuft das Mitteilungsverfahren für den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems. Damit besteht die Möglichkeit der Datenübermittlung über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle.
Die Schonfrist für die Anzeigepflicht für TSE-Kassen läuft deshalb zum 31.12.2024 aus. Ab 01.01.2025 müssen alle TSE-Kassen sowie EU-Taxameter und Wegstreckenzähler der Finanzverwaltung gemeldet werden. Die Mitteilung muss dabei grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Anschaffung übermittelt werden.
Wurde oder wird die Kasse allerdings vor dem 01.07.2025 angeschafft, muss die Mitteilung bis spätestens 31.07.2025 vorgenommen werden. Ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene Kassen, sind ebenfalls innerhalb der Monatsfrist an das Finanzamt zu melden. Unerheblich für die Meldepflicht ist, ob es sich um angeschaffte, gemietete oder geleaste Geräte handelt. Nähere Informationen finden Sie im BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 (IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009).