Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist in ihrer Pressemitteilung vom 07.04.26 darauf hin, dass im Rahmen mehrerer Aktionstage in bargeldintensiven Betrieben einige Mängel in der Kassenführung festgestellt wurden.
Bei den geprüften Betrieben wurden Fehler an der vorgeschriebenen Absicherung der elektronischen Kassensysteme festgestellt, auch wurde die Belegausgabepflicht missachtet. Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wurden ebenfalls aufgedeckt.
Die Finanzverwaltung ist berechtigt, ohne Vorankündigung Kassennachschauen durchzuführen. Aufgrund der zahlreichen aufgedeckten Verstöße, ist davon auszugehen, dass solche Aktionstage regelmäßig stattfinden werden.