Company Logo

Kassensicherungsverordung und Änderungen

Kassensicherungsverordung und Änderungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Entwurf der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ bekannt gegeben. Die Notwendigkeit dazu ergab sich durch die Anpassungen auf EU-Vorgaben und weitere Klarstellungen. Außerdem soll die KassenSichV auf Wegstreckenzähler ausgeweitet werden.

Unter anderem sollen die Regelungen zur Belegausgabe angepasst werden. Die Angaben, die auf einem Beleg enthalten sind, müssen:

1. für jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar sein,
2. aus einem QR-Code auslesbar sein oder
3. in einer elektronischen Rechnung nach § 14 Abs. 1 S. 3 u. 6 UStG enthalten sein.

Übernimmt der Steuerpflichtige die Pflichtangaben gem. KassenSichV und übersendet er diese via E-Rechnung an den Kunden, hat er damit seine Belegausgabepflicht gem. § 146a Abs. 2 AO erfüllt.

Fehlt für ein EU-Taxameter oder einen Wegstreckenzähler ein Belegdrucker, so besteht keine Belegausgabepflicht. In diesen Fällen kann der Beleg außerhalb des EU-Taxameters in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden.

Die Neuregelungen sollen am 01.01.2027 in Kraft treten.

Drucken Mail Whatsapp Facebook

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern