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Kleinunternehmer und FA-Infoschreiben

Kleinunternehmer und FA-Infoschreiben

Für Verwirrung gesorgt hat anlässlich der Änderungen der Kleinunternehmer-Regelung ein gutgemeintes Informationsschreiben der Finanzverwaltung. In diesem wurden Steuerpflichtige mit Umsätzen bis 25.000 Euro auf die Folgen der Kleinunternehmer-Regelung und der Option zur Regelbesteuerung hingewiesen. Durch einen Absatz am Ende des Schreibens, sahen sich jedoch einige Betroffene in der Pflicht, einen Verzicht gegenüber Ihrem Finanzamt auszusprechen.

Was passiert nun, wenn ein Verzicht irrtümlich mitgeteilt wurde? Ausnahmsweise soll dieser dann nicht unwiderruflich sein, was eine Rücknahme möglich macht. Hierzu muss glaubhaft nachgewiesen werden, dass der Betroffene eigentlich keinen Verzicht aussprechen wollte. Beweise sind z.B. weiter ohne USt-Ausweis ausgestellte Rechnungen. Die Rücknahme muss allerdings unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern erklärt werden. Zwingend muss dies vor dem Eintreten der formellen Bestandskraft eines Bescheids geschehen.

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