Company Logo

Krankenbeförderung durch Taxi und Mietwagen

Krankenbeförderung durch Taxi und Mietwagen

Das Finanzministerium (FM) hat Details zur Steuerbefreiung für Krankentransporte nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG konkretisiert. Demnach ist die Beförderung kranker oder verletzter Personen in Spezialfahrzeugen nur dann steuerfrei, wenn eine medizinische Indikation und die entsprechende Fahrzeugausstattung vorliegen (vgl. Abschn. 4.17.2 UStAE).

Werden in diesen Spezialfahrzeugen Personen transportiert, die die medizinische Einrichtung nicht zwingend benötigen, entfällt die Steuerbefreiung. Solche Fahrten sind regulär umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Arzt explizit bescheinigt, dass ein Transport im gewöhnlichen Taxi oder Mietwagen ausgeschlossen ist. Zudem regelt die Verfügung die Ermittlung der maßgeblichen Fahrtstrecke für den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG.

 

Drucken Mail Whatsapp Facebook

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern