Company Logo

Künstlersozialkasse ab 2026

Künstlersozialkasse ab 2026

Ab 01.01.2026 sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung von derzeit 5 % auf 4,9 %. Außerdem wird die Bagatellgrenze für die Abgabepflicht von 700 Euro auf 1.000 Euro angehoben.

Die Bagatellgrenze gilt für solche Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen generieren und dafür selbständige Künstler oder Publizisten beauftragen oder unabhängig vom Unternehmenszweck Werke von selbständigen Künstlern und Publizisten nutzen (Generalklausel), jedoch NICHT für typische Verwerter, wie z.B. Theater, Galerien, Verlage usw.

Maßgeblich ist die Entgeltsumme der Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten innerhalb eines Kalenderjahres. Die gesetzliche Meldung über die Entgelte ist bis zum 31.03. des Folgejahres an die Künstlersozialkasse abzugeben, welche die Künstlersozialabgabe berechnet.

 

Drucken Mail Whatsapp Facebook

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern