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Kürzere Gebäude-Nutzungsdauer

Kürzere Gebäude-Nutzungsdauer

Mit Schreiben vom 01.12.2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) sein Schreiben zur AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vom22.2.2023 - IV C 3 - S 2196/22/10006 :005 aufgehoben (- IV C 3 - S 2196/00040/006/008).

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