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Meldepflicht bei Kassen

Meldepflicht bei Kassen

Seit 01.01.2025 müssen alle TSE-Kassen sowie EU-Taxameter und Wegstreckenzähler der Finanzverwaltung gemeldet werden. Die Schonfrist ist zum 31.12.2024 ausgelaufen. Die Mitteilung muss dabei grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Anschaffung übermittelt werden.

Für vor dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen gilt jedoch noch eine Erleichterung. Die Mitteilung darf bis spätestens 31.07.2025 vorgenommen werden. Ab dem 01.07.2025 gilt ausnahmslos die Monatsfrist. Sie gilt ebenfalls für außer Betrieb genommene Kassen. Unerheblich für die Meldepflicht ist, ob es sich um angeschaffte, gemietete oder geleaste Geräte handelt. Nähere Informationen finden Sie im BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 (IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009).                                                 

Die Meldung kann mittels Datenübermittlung über das Programm „Mein ELSTER“ sowie über die ERiC-Schnittstelle vorgenommen werden.

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