Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat ihr Merkblatt mit dem Titel "Informationen zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" überarbeitet.
Die Oberfinanzdirektion geht dabei sowohl auf den Einsatz elektronischer Registrierkassen als auch auf die Vorschriften beim Einsatz offener Ladenkassen ein. Bei diesen sind strenge Anforderung an eine ordnungsgemäße Kassenführung zu beachten.
Die OFD spricht dabei auch die besonderen Verpflichtungen im Einsatz digitaler Systeme an.
Weitere wichtige Punkte des Merkblatts sind die Einzelaufzeichnungspflicht und die Ausnahme bei einer Vielzahl von Barumsätzen an unbekannte Personen wie auch die Meldepflicht bei TSE-Kassen, Prüfungen, Nachschauen und die Folgen bei Mängeln in der Kassenbuchführung.
Mit folgenden Link gelangen Sie zum Merkblatt: „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“.