Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.1.2026 auf 13,90 € brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60 € brutto. Das Kabinett hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni per Verordnung umgesetzt.
• Zum 1.1. 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € brutto pro Stunde, zum 1.1.2027 auf 14,60 € brutto pro Stunde.
• Auch die Minijob-Grenze wird zum 1.1. 2026 steigen. Sie liegt aktuell bei 556 € brutto im Monat. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.