Company Logo

Minijob-Grenze steigt 2027

Minijob-Grenze steigt 2027

Die zulässige Verdienstgrenze im Minijob richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, verändert sich dadurch automatisch auch die Grenze für den monatlichen Bruttoverdienst.

Für die Berechnung wird eine Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn zugrunde gelegt. Die gesetzliche Formel lautet:

Verdienstgrenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3

Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Für 2027 gilt bei einem Mindestlohn von 14,60 Euro pro Stunde folgende Rechnung:

14,60 Euro × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro brutto, gerundet ergibt das eine monatliche Verdienstgrenze von 633 Euro brutto.

Die höhere Lohnuntergrenze verändert die zulässige monatliche Arbeitszeit im Minijob nicht. Wer zum gesetzlichen Mindestlohn arbeitet, kann bei der Grenze von 633 Euro brutto im Monat weiterhin etwa 43 Stunden monatlich beschäftigt sein.

Liegt der Stundenverdienst über dem Mindestlohn, sinkt die Zahl der maximal möglichen Arbeitsstunden entsprechend. Entscheidend ist dann, dass der monatliche Bruttoverdienst die geltende Grenze nicht überschreitet.

Die Arbeitszeit und der Verdienst dürfen von Monat zu Monat variieren. Einzelne Monate mit einem Bruttoverdienst über 633 Euro sind deshalb möglich. Über das gesamte Jahr darf der Bruttoverdienst im Minijob jedoch nicht mehr als 7.596 Euro betragen.

Drucken Mail Whatsapp Facebook

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Unser Cookie zur Authentifizierung stellt sicher, dass Sie sicher und komfortabel in geschützte Bereiche unserer Website gelangen können. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendige Cookies

Wenn Sie YouTube-Videos und Google Maps nutzen möchten, müssen Sie der Verwendung von Cookies dieser Anbieter zustimmen.

Externe Medien
Alle akzeptieren Einstellungen speichern