Die Koalitionsfraktionen haben einen neuen Anlauf für die Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie weiterer steuerliche Änderungen unternommen. Der zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf scheiterte am 8. Mai 2026 im Bundesrat.
Vor allem die im vorherigen Entwurf enthaltene Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro fand keine Zustimmung der Länderkammer. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf enthält daher die Entlastungsprämie nicht mehr. Die bisher vorgesehenen Änderungen im Steuerberatungsgesetz sind nach den Angaben der Regierungsfraktionen hingegen weiterhin Gegenstand der neuen Gesetzesinitiative.
Zudem sieht der neue Entwurf weiterhin die Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent vor. Des Weiteren sind im neuen Gesetzentwurf weiterhin Anpassungen im Grunderwerbsteuergesetz enthalten. Der Besteuerungsvorrang der für Anteilsübergänge geltenden Ergänzungstatbestände wird umgekehrt. Außerdem werden die Anzeigefristen für Beteiligte nach § 19 GrEStG auf einen Monat verlängert. Zusätzlich wird die Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer geregelt.