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Pauschalangebote in der Gastronomie

Pauschalangebote in der Gastronomie

Durch die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 % zum 01.01.2026 müssen Gastronomen, Caterer und Hoteliers ihre Abrechnung anpassen. Da Getränke weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen, gelten bei Mischpreisen folgende Pauschalaufteilungen der Finanzverwaltung:

  • Gastronomie-Pauschalen (z. B. Brunch): 70 % Speisen (7 % MwSt.) / 30 % Getränke (19 % MwSt.).
  • Hotel-Pauschalen (z. B. Frühstück inklusive): 15 % Getränkeanteil (19 % MwSt.).
  • Eigene Aufteilung: Eigene, sachgerechte Schlüssel sind ebenso erlaubt wie eine gezielte Begrenzung der Inklusiv-Getränke.

Systemumstellung bei Gutscheinen: Da der genaue Steuersatz beim Kauf eines Restaurantgutscheins nicht mehr feststeht, handelt es sich nun um einen Mehrzweckgutschein. Die Umsatzsteuer entsteht daher erst bei der Einlösung, nicht mehr beim Verkauf.

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