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Rechnungen und Fremdsprache

Rechnungen und Fremdsprache

Mit BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 17.09.2025 wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) hinsichtlich der Rechnungspflichtangaben in anderen Sprachen aktualisiert. Für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG können anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Artikel 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden.

Folgende Begriffe sind im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) angepasst worden:

Self-billing“/„Reverse charge“/„Margin scheme – Travel agents“ für „Sonderregelung für Reisebüros“/„Margin scheme – Second-hand goods“ für „Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung“/„Margin scheme – Works of art“ für „Kunstgegenstände / Sonderregelung“/„Margin schemeCollectors’s items and antiques“ für „Sammlungsstücke und Antiquitäten / Sonderregelung“

Die korrekten Bezeichnungen in den einzelnen Amtssprachen für die vorgenannten Sachverhalte können einer Tabelle im o.g. BMF-Schreiben entnommen werden und sind in Anlage 8 zum UStAEwiederzufinden.

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