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Standortförderungsgesetz

Standortförderungsgesetz

Mit dem Standortförderungsgesetz sollen private Investitionen initiiert und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland gestärkt werden. Weitere zentrale Elemente sind der Abbau von Bürokratie für Unternehmen unter Berücksichtigung des Anleger- und Verbraucherschutzes.

Insbesondere werden die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen, vor allem für Start-ups und kleine Unternehmen, verbessert. Dazu gehört eine erleichterte Kapitalaufnahme und die Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur, indem Fonds erweiterte Investitionsmöglichkeiten erhalten.

Außerdem wird der Höchstbetrag für die steuerliche Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen von 500.000 € auf 2 Mio.  erhöht, um größere betriebliche Reinvestitionen zu ermöglichen. Neben strukturellen Anpassungen des Investmentsteuerrechts soll das Recht für Fondsanlage sowie steuerliche und regulatorische Rechtssicherheit verbessert werden.

Hinzu kommen könnten neue Grenzen für GWG und Sammelposten sowie entsprechende Erleichterungen, wenn ein Antrag des Freistaats Sachsen am 21.11.2025 im Finanzausschuss des Bundesrats die Mehrheit erlangt.

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