Hitzeperioden treten immer häufiger auf. Daher müssen sich auch Arbeitgeber immer mehr mit dem Thema „Hitze am Arbeitsplatz“ auseinandersetzen.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten, ansonsten müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden.
Dies können Beschattungseinrichtungen, wie z. B. außenliegende Jalousien oder ähnliche Sonnenschutzsysteme zur Vermeidung einer übermäßigen Aufheizung durch Sonneneinstrahlung, sein.
Bei einer Raumtemperatur von über 30 Grad sind Maßnahmen zur Verringerung der Hitzebelastung erforderlich.
Bei Temperaturen von 35 Grad oder mehr gelten Arbeitsräume grundsätzlich nicht mehr als geeignete Arbeitsräume. Dann müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, wie z. B. Luftduschen, Hitzepausen, Anpassung der Arbeitszeiten, Reduzierung körperlich besonders belastender Arbeiten und Ähnliches.