Mit Schreiben vom 06.05.2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Änderungen im Abschnitt 18e.1 UStAE veröffentlicht. Für die Bestätigungsabfragen von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) gilt nunmehr nur noch die elektronische Abfragemöglichkeit. Diese ist über die Homepage des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) mittels der bereitgestellten Online-Abfrage durchzuführen. Auskunftsberechtigt sind Unternehmer mit einer deutschen USt-IdNr. Sie können einfache und qualifizierte Bestätigungen anfordern. Dies gilt nun auch uneingeschränkt für die Abfrage mehrerer USt-IdNrn. Die Möglichkeit zur telefonischen Abfrage ist weggefallen.
USt-Id-Nr. und Bestätigung
