Das Bundesland Sachsen hat zum Thema Bürokratieabbau einen Antrag auf die Verbesserung der GWG-Sofortabschreibung und Vereinfachung bei der Bildung von Sammelposten vorgelegt, demder Finanzausschuss des Bundesrates am 06.11.2025 zugestimmt hat. Danach soll die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 Euro auf 1.200 Euro angehoben werden. Bei einer Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern mit Netto-Anschaffungs-/Herstellungskosten bis zur maßgeblichen Obergrenze ist ein Vollabzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten möglich. Dieses Bewertungswahlrecht ist auch bei den Überschusseinkünften anwendbar.
Die nur für Gewinneinkünfte mögliche Bildung und Führung von Sammelposten soll erheblich vereinfacht werden, womit zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden werden soll. Eine Anhebung der Grenzen war bereits in der Vergangenheit öfter im Fokus von Gesetzesänderungen,wurde jedoch bisher nicht umgesetzt. Sollte der Vorstoß Sachsens am 21.11.2025 im Bundesrat eine Mehrheit erlangen, ist eine Aufnahme in den Entwurf des Standortfördergesetzes vorgesehen.