Wer Planungssicherheit bei einem steuerlichen Vorhaben sucht, kann beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun wichtige Grundsätze zu den anfallenden Gebühren bestätigt.
Die Gebühr gilt pro Vorhaben: Die Kosten richten sich nicht nach der Anzahl der Rechtsfragen, sondern nach dem geplanten Gesamtprojekt (einheitlicher Lebensvorgang). Ein komplexes Vorhaben gilt steuerlich als ein Sachverhalt.
Sie müssen die Gebühr auch dann bezahlen, wenn das Finanzamt Ihren Antrag inhaltlich ablehnt (sogenannte Negativauskunft). Für diese Auskunftsgebühren gilt keine klassische Festsetzungsverjährung. Das Finanzamt kann die Gebühr also auch noch lange Zeit nach dem Antrag einfordern. Der BFH stellte unmissverständlich klar, dass diese staatliche Gebühr rechtmäßig ist und nicht gegen das Grundgesetz verstößt.