Die bisherige Zollbefreiung für Waren, die in Sendungen mit einem Sachwert von max. 150 Euro direkt aus einem Drittland an einen Empfänger in der EU versandt werden, entfällt ab dem 01.07.2026 ersatzlos.
Anstelle dessen gilt ab dem 01.07.2026 für Kleinsendungen aus Drittländern ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie. Wenn in einer Sendung Waren aus verschiedenen Zolltarifunterpositionen (6-Steller der Zolltarifnummer) enthalten sind, wird für jede Unterposition der Pauschalzoll erhoben.
Voraussetzung für die Anwendung des Pauschalzolls ist, dass die Ware über das EU-weit geltende Import-One-Stop-Shop („IOSS“) angemeldet wird oder in einer Postsendung enthalten ist. Unter Postsendungen fallen Waren, die in einem Paket oder Päckchen enthalten sind (d. h. keine Briefsendungen) und unter Verantwortung eines Postbetreibers oder durch einen Postbetreiber gemäß dem Weltpostvertrag befördert werden. In Deutschland ist die Deutsche Post gemäß Weltpostvertrag der benannte Betreiber.
Für alle anderen Sendungen gilt ab dem 01.07.2026 der gemeinsame Zolltarif der EU.